Publikation erfolgt in der Fachzeitschrift Abhängigkeiten 1/2001

 

Die Begrifflichkeit im Präventionsbereich – Verwirrung auf allen Ebenen

 

Martin Hafen

 

Zusammenfassung

In den letzten Jahrzehnten hat sich die Prävention im Bereich der Sozialen Arbeit, im Recht und in der Medizin zu einer ernstzunehmenden Disziplin entwickelt. Das kontinuierlich steigende Angebot an präventiven Aktivitäten zeichnet sich durch eine kreative, bisweilen chaotisch anmutende Vielfalt aus. Gründe für diese Heterogenität gibt es einige: die uneinheitliche Gesetzeslage, die mangelnde Koordination, die unzureichende Wirkungsforschung und Qualitätssicherung, die sich erst anbahnenden Weiterbildungsmöglichkeiten und die ungenügende theoretische Fundierung.

Im Zentrum dieses Artikels steht ein Aspekt, der eng im Zusammenhang mit diesem Theoriedefizit steht: die Begrifflichkeit, die im Präventionsbereich verwendet wird. Begriffe wie „Prävention“, „Gesundheitsförderung“, „Primär-“, „Sekundär-“ und „Tertiärprävention“ werden teilweise synonym und teilweise in Differenz zueinander und zu angrenzenden Begriffen wie „Beratung“ und „Behandlung“ verwendet. Die These dieses Artikels ist, dass sich anhand einer durchdachten theoretischen Grundlage die herkömmliche Begrifflichkeit zuerst vereinfachen und dann neu ordnen lässt. Damit soll einerseits ein Instrumentarium von Begriffen geschaffen werden, welches der Komplexität des Präventionsbereiches besser gerecht wird als die heutigen, wenig reflektierten Bezeichnungen; andererseits ist dieser Artikel gedacht als Anstoss zu einer fruchtbaren wissenschaftlichen Diskussion über Form und Funktion der Prävention.

 

„Prävention“ ist eines der Schlagwörter unserer Zeit. Mit präventiven Massnahmen sollen die negativen Begleiterscheinungen der gesellschaftlichen Entwicklung verhindert werden, die – präsentiert durch die Massenmedien – von der Öffentlichkeit wahr genommen werden: Sucht, Gewalt, Krankheiten, Kriminalität, Mobbing, Essstörungen, sexueller Missbrauch etc.

Die Prävention vermittelt das Gefühl, dass „etwas getan“ wird gegen die Missstände in unserer Gesellschaft. Aus diesem Grund erfreut sich der Begriff einer durchaus verständlichen Beliebtheit – vor allem auch in der Politik. Die gerade die in der Schweiz von polarisierten Standpunkten aus geführte Diskussion um die nationale Drogenpolitik hat immer wieder gezeigt, dass die teilweise sehr unterschiedlichen Meinungen der politischen Parteien in der Forderung nach präventiven Massnahmen regelmässig den kleinsten gemeinsamen Nenner finden.

 

Ein heterogenes Präventionsangebot

 

Auch wenn die zur Verfügung stehenden Mittel in keinem Verhältnis stehen zur ungewohnten politischen Einigkeit – im Suchtbereich wird für Prävention z.B. noch immer lediglich ein Bruchteil dessen aufgewendet, was für die Repression ausgegeben wird –, so hat sich in den letzten Jahrzehnten doch ein breites Spektrum von Aktivitäten entwickelt, die unter Begriffen wie „Prävention“ oder „Gesundheitsförderung“ laufen: der Theaterabend im Mütterzentrum ist damit genau so gemeint wie die Schul-Projektwoche zum Thema „Nikotin und Alkohol“ oder ein wissenschaftlich evaluiertes Grossprojekt.

Diese Heterogenität der Massnahmen, die sich als „Prävention“ beschreiben, wirkt nicht einfach nur „kreativ“, sondern macht bisweilen einen ungeplanten, willkürlichen und unprofessionellen Eindruck. Das hat mehrere Gründe:

  • die relativ kurze Geschichte der Prävention: Obschon es schon seit langer Zeit medizinische Massnahmen zur Verhinderung von Krankheit gibt und schon seit Hunderten von Jahren Sucht verhindernde Massnahmen zur Durchsetzung politischer Entscheidungen vorgeschoben werden (Hafen, 1995), wird Prävention im heutigen Sinn der Verhinderung von gesellschaftlich unerwünschten Verhaltensweisen und Zuständen systematisch erst seit den 70er-Jahren betrieben.

  • die uneinheitlichen gesetzlichen Grundlagen: Da „der Versuch, ein eidgenössisches Präventionsgesetz zu erlassen, ... bereits vor Jahren [d.h. Ende der 80er-Jahre, mh] am Widerstand der Kantone gescheitert“ (Fahrenkrug et. al., 1995: 65) ist, regelt in der Schweiz jeder Kanton die präventiven Aktivitäten selbst, wobei diese Aufgabe in der Regel an die Gemeinden delegiert wird.

  • die ungenügende Wirkungsforschung: Obwohl die Präventionsforschung in den letzten Jahren unter der Führung der USA einige Forschritte gemacht hat, werden nur die wenigsten Präventionsprojekte evaluiert, wobei bei diesen Auswertungen eine langfristige Wirkungsforschung die absolute Ausnahme ist (EMCDDA, 1998: 7).

  • die sich erst anbahnende Professionalisierung: Obwohl sich in der Schweiz das Bundesamt für Gesundheit seit einigen Jahren um eine qualitative Verbesserung der Präventionsarbeit bemüht, befinden sich die Anstrengungen um eine Verbesserung der Vernetzung und Koordination sowie die Entwicklung einer spezifischen Weiterbildung erst im Anfangsstadium.

  • die unzureichende theoretische Fundierung: Falls ein Präventionsprojekt überhaupt eine theoretische Basis verfügt, so besteht diese in der Regel aus psychologischen Ansätzen, deren beschränkte Reichweite der Komplexität  des Wirkungsbereiches kaum angemessen ist.

 

Die unkohärente Begrifflichkeit 1: Primär-, Sekundär- und Tertiärprävention

 

Nach diesen einleitenden Einführungen zur Präventionspraxis soll speziell auf einen Faktor eingegangen werden, der eng mit der mangelnden Theoretisierung der Prävention verbunden ist und ihre Vereinheitlichung und Professionalisierung deutlich erschwert: die unklare, bisweilen widersprüchliche Begrifflichkeit. Neben den Begriffen „Prävention“ und „Gesundheitsförderung“, die später mit unterscheidungstheoretischen Mitteln beobachtet werden sollen, steht vor allem eine Differenzierung der Prävention zur Debatte, die sich seit den 70er-Jahren etabliert hat: die Unterscheidung von Primär-, Sekundär- und Tertiärprävention.

Stellvertretend für ähnliche Definitionen sei jene des Bundesamtes für Gesundheit BAG (1999: 2) aufgeführt:

„Die Primärprävention setzt möglichst früh an und will der Entstehung von Risikoverhalten bzw. Symptomen zuvorkommen. Die Sekundärprävention zielt auf eine möglichst frühe Erfassung von beobachteten Risiken bzw. Symptomen. Tertiärprävention bezieht sich auf die Linderung und Rehabilitation nach erfolgter Krankheit.“

Diese Definitionen vermitteln den Eindruck, dass sich die Präventionsarbeit nach den Interventionszeitpunkt gliedern liesse. Dabei fallen folgende beiden Punkte auf: erstens die fehlende Trennschärfe des Begriffes „Tertiärprävention“ zu den Begriffen „Behandlung“, „Therapie“ und „Schadensverminderung“ und zweitens die Beschränkung von „Sekundärprävention“ auf die Funktion der Früherfassung (in andern Definitionen ergänzt durch den zielgruppenspezifischen Aspekt der „Risikogruppenprävention“).

 

Tertiärprävention, Behandlung oder Schadensverminderung?

 

In Bezug auf den Begriff „Tertiärprävention“ kann man sich fragen, ob nicht jede Behandlung oder Therapie von Krankheit auch präventiven Charakter hat. Geht es nicht immer auch darum, das Fortdauern eines Übels zu verhindern oder gar seiner Verschlimmerung vorzubeugen? Auch wenn die Übergänge fliessend sind: Wenn man eine begriffliche Unterscheidung von Prävention und Behandlung anstrebt, dann scheint es unabdingbar, Kriterien zu formulieren, nach denen die Differenz zwischen den beiden Begriffen markiert werden kann.

Ein weiterer Punkt: Schaut man sich die konkreten Präventionsprojekte und –programme an, die durch das BAG unterstützt werden (BAG, 1999: 9ff.), so sucht man vergeblich nach einem Projekt im Bereich der Tertiärprävention. Solche Projekte – etwa die Abgabe von sterilem Spritzenmaterial zur Verhinderung Infektionskrankheiten – werden denn auch in der Regel der „Schadenverminderung“ (SFA, 1997: 177) zugeordnet, also einer der vier Säulen der bundesrätlichen Drogenpolitik neben Repression, Therapie, und eben: Prävention.

 

„Früherfassung“ als eigener Präventionsbereich?

 

Hinsichtlich des Begriffs „Sekundärprävention“ fällt auf, dass die Funktion der Früherfassung nur einer von zahlreichen Aspekten präventiver Arbeit ist. Es ist schlicht nicht nachzuvollziehen, warum diesem spezifischen Aspekt der Präventionsarbeit in der Klassifizierung mit „Sekundärprävention“ ein eigener Bereich zugemessen wird. Sogar bei klassischen Früherfassungsprojekten, wie dem Luzerner Projekt „Früherfassung“ und dem daraus hervorgegangenen Projekt „Schulteam“, ist die Verbesserung der Früherfassung nur ein Ziel neben andern; die Arbeit zur Erreichung dieses Zieles ist Arbeit an den Strukturen in der Organisation Schule mit dem Bemühen um langfristige, verbindliche Veränderungen. Diese Veränderungen verbessern nicht nur die Früherfassung in einer Schule, sondern richten sich ganz generell gegen das Auftreten von unerwünschten Verhaltensweisen (vgl. dazu Hafen, 1999), sind also präventiv im eigentlichen Sinn.

Vom zweiten Aspekt, welcher der Sekundärprävention bisweilen noch zugeordnet wird, der Risikogruppenprävention, kann am vorliegenden Beispiel angesichts der Totalintegration der Schule (allgemeine Schulpflicht) ohnehin keine Rede sein. „Risikogruppen“ sind eine Zielgruppe präventiver Arbeit neben zahlreichen andern.

 

Legitimiert ihre breite Verwendung das Beibehalten von nutzlosen Begriffen?

 

Der Begriff „Prävention“ wird also in einer Form ausdifferenziert, die vermuten lässt, man habe es mit drei in etwa gleichwertigen Klassen von präventiven Aktivitäten zu tun: Primäre, sekundäre und tertiäre. Bei näherer Betrachtung zeigt sich aber einerseits, dass Projekte, die unter „Tertiärprävention“ fallen müssten, in der Praxis einem vollständig anderen Bereich zugeordnet werden, nämlich dem der „Schadensverminderung“, und dass sich der sich der Begriff inhaltlich kaum von „Behandlung“ und „Therapie“ unterscheidet; andererseits umfasst der zweite Unterbegriff, jener der „Sekundärprävention“, mit seiner Beschränkung auf „Früherfassung“ und „Risikogruppenprävention“ nur einen kleinen Teil aller Aspekte von Prävention. Dass es sich dabei um sehr unterschiedliche Aspekte handelt – einen des Interventionszeitpunktes und einen der Zielgruppe – soll uns später noch beschäftigen.

Welcher Schluss lässt sich aus diesen Erkenntnissen ziehen? Eine Möglichkeit ist, dass man es bei der traditionellen Begrifflichkeit belässt und argumentiert, dass die Begriffe Gewohnheit sind und die Leute „schon wissen, was damit gemeint ist“. Eine andere Möglichkeit ist, den Nutzen dieser Begriffe trotz ihrer Gebräuchlichkeit in Frage zu stellen und damit Platz zu schaffen für eine neue Differenzierung des Präventionsbegriffes.

 

Die unkohärente Begrifflichkeit 2: Prävention und Gesundheitsförderung

 

Mit der hier vorgeschlagenen Ausrangierung der gebräuchlichen Dreiteilung von Prävention in Primär-, Sekundär- und Tertiärprävention sind die Möglichkeiten einer Begriffsklärung jedoch noch nicht ausgeschöpft. In Anschluss an die Neudefinierung des Gesundheitsbegriffes in der Ottawa-Charta (1986) durch die Weltgesundheitsorganisation WHO etablierten sich in der Schweiz neben der Prävention zunehmend auch Aktivitäten, die als „Gesundheitsförderung“ bezeichnet wurden. Nach Franzowiak und Sabo (1993: 11) ging der Aufstieg der Gesundheitsförderung „so schnell und umwälzend vonstatten, dass viele Beteiligte und Beobachter von einem regelrechten Paradigmenwandel in der Prävention sprechen.“

Wie nachhaltig sich diese Unterscheidung von Prävention und Gesundheitsförderung festgesetzt hat, zeigt sich auch daran, dass die ersten beiden schweizerischen Weiterbildungen in diesem Bereich darauf aufbauen: Die Fachhochschule Aargau, Direktionsbereich Soziale Arbeit plant einen „Nachdiplomkurs Gesundheitsförderung“ (Borle, 2000: 21) und die Hochschule für Soziale Arbeit in Luzern ein „Nachdiplomstudium Prävention und Gesundheitsförderung“ (Gschwind, 2000: 25). Es sieht also so aus, dass in der Schweiz in absehbarer Zukunft Fachleute tätig sein werden, deren Wissen durch ein Diplom in „Gesundheitsförderung“ resp. eines in „Prävention und Gesundheitsförderung“ dokumentiert wird.

Angesichts dieser strukturellen Verfestigung der Differenz der Begriffe „Prävention“ und „Gesundheitsförderung“ soll anhand von zwei Zitaten geprüft werden, ob wirklich ein inhaltlicher Unterschied zwischen den beiden Domänen besteht und, falls ja, wie dieser aussieht.

 

Prävention = Gesundheitsförderung ...

 

Im Präventionskonzept des Kantons Basel-Stadt (Justizdepartement Basel-Stadt, 1995: 13) wird die Gesundheitsförderung im Kapitel „Begriffserklärung“ nicht gesondert aufgeführt. Die AutorInnen weisen einleitend darauf hin, dass Prävention ‚Vorbeugung’ oder ‚Verhütung’ bedeutet und dass sich der Begriff – wie der synonym verwendete griechische Begriff der ‚Prophylaxe’ – auf alle möglichen Sachgebiete beziehen könne. Es handle sich immer um ein Ereignis, eine Entwicklung, ein Verhalten oder um einen Zustand, der verhindert werden solle. Der Bezug zur Gesundheitsförderung wird im folgenden Abschnitt hergestellt:

„In diesem Konzept wird der Begriff der Prävention im Sinne von Suchtprävention und psychosozialer Gesundheitsförderung verwendet. Psychosoziale Störungen sind selbst- oder fremdschädigende Verhaltensweisen, die es zu vermeiden gilt, wie z.B. Sucht, Gewalt.“

Prävention wird hier also „im Sinne von ...  psychosozialer Gesundheitsförderung“ verwendet. Es wird impliziert, dass die „Verhütung“ von „psychosozialen Störungen“ mit der „Förderung“ der „psychosozialen Gesundheit“ gleichzusetzen sei.

 

... oder doch nicht?

 

Im Gegensatz dazu versucht das BAG (1999: 2) eine Abgrenzung zwischen den Begriffen Prävention und Gesundheitsförderung. Prävention wird folgendermassen umschrieben:

„Das Konzept der Prävention orientiert sich an den Symptomen und Krankheiten, die es zu verhüten gilt. Dazu werden Massnahmen umgesetzt, die bestehende Risikofaktoren vermindern und protektive Faktoren stärken. Dabei können personenorientierte und strukturorientierte Ansätze bzw. eine Kombination der beiden Ansätze zur Anwendung gelangen. Präventive Massnahmen richten sich an die ganze Bevölkerung, an ausgewählte Gruppen oder auch an einzelne Individuen mit erhöhtem Risiko.“

Gesundheitsförderung hingegen orientiere sich an einem ganzheitlichen Verständnis von Gesundheit, die sie fördern will. Sie bezwecke die Stärkung der individuellen und kollektiven Ressourcen für das physische, psychische und soziale Wohlbefinden. Auch hier seien personen- und strukturorientierte Ansätze anzutreffen, wobei Gesundheitsförderung sowohl bei Gesunden wie auch bei Kranken angewendet werden könne. Das BAG rundet seine Ausführungen mit einer Schlussfolgerung ab:

„Die zwei Konzepte der Prävention und Gesundheitsförderung widersprechen sich nicht, sie konvergieren letztlich in der gemeinsamen Perspektive, die Gesundheit zu schützen, zu erhalten und zu fördern. ... Die Kombination beider Ansätze kann interessante Synergien schaffen.“

Die Ausführungen des BAG illustrieren, welchen Argumentationsschwierigkeiten man sich aussetzt, wenn man die Unterschiedlichkeit von Interventionen begründen will, die auf je einer Seite der gleichen Unterscheidung (Krankheit/Gesundheit) ansetzen.

 

Unterscheidungstheoretische Grundlagen

 

Die (Nicht-)Unterscheidung Prävention/Gesundheitsförderung ist ein gutes Beispiel dafür, wie sich Begriffe innerhalb eines Berufsfeldes entwickeln und zu massgeblichen strukturellen Konsequenzen (etwa in der Form von unterschiedlich bezeichneten Weiterbildungen) führen können, ohne dass sie wirklich theoretisch begründet werden könnten.

Nachfolgend soll mit unterscheidungstheoretischen Mitteln geprüft werden, ob diese Unterscheidung wirklich so wenig Unterscheidungskraft hat, wie es den Anschein macht. In der Folge kann geprüft werden, ob man die Unterscheidung beibehalten, ob man sie ersetzen oder ob man die beiden Begriffe im Verhältnis zueinander neu anordnen will.

 

Beobachtung als Bezeichnung von Unterschiedenem

 

Die Systemtheorie in der Tradition des deutschen Soziologen Niklas Luhmann und andere, verwandte Theorierichtungen wie der radikale Konstruktivismus verwenden für das Wahrnehmen und die Beschreibung der Welt den Begriff der Beobachtung. George Spencer Brown (1996), ein Mathematiker, auf den sich Luhmann bei seinen unterscheidungstheoretischen Überlegungen immer wieder bezieht, umschreibt die Grundoperation der Beobachtung mit der Anweisung: „Draw a distinction“ – „Triff eine Unterscheidung“.

In Bezug auf unser Thema wäre eine solche Unterscheidung „Prävention/alles andere“, oder auch „Prävention/Gesundheitsförderung“. Wir können über Prävention also sprechen, ohne sie von etwas Bestimmtem zu unterscheiden; es ist aber auch möglich, Prävention in Differenz zu Gesundheitsförderung (oder Therapie oder Behandlung etc.) zu thematisieren.

Die beiden Verben „sprechen“ oder „thematisieren“ weisen darauf hin, dass es einen zweiten Schritt braucht, um die Beobachtung zu vollständig zu machen: Nach dem „Treffen der Unterscheidung“ muss eine der beiden Seiten bezeichnet werden – in unserem Fall: Prävention.

Die bezeichnete Seite (Spencer: „marked space“) unterscheidet sich dann von der andern, unmarkierten Seite, dem „unmarked space“. Wenn dieser „unmarked space“ nicht „alles andere“ umfasst, sondern etwas bestimmtes anderes (hier: Gesundheitsförderung), kann er im Rahmen einer neuen Operation (Beobachtung) selber bezeichnet werden, was die vorher bezeichnete Seite zur unbezeichneten werden lässt.

 

Beobachtung 1. Ordnung und 2. Ordnung

 

Die genannten Theorien unterscheiden zwei Beobachtungsebenen: eine Ebene der Beobachtung 1. Ordnung und eine der Beobachtung 2. Ordnung. Nach Bardmann/Lamprecht (1999: Beobachtung) zeichnet sich die Beobachtung 1. Ordnung durch die Beantwortung der Fragen „Was beobachte ich?“ oder „Was ist der Fall?“ aus. Die Antwort (in unserem Fall: Prävention) entspricht der Bezeichnung der einen Seite der Unterscheidung, wobei die nicht bezeichnete Seite als blinder Fleck des Beobachters erscheint. Mit dem Begriff des „blinden Flecks“ bezeichnet Heinz von Foerster (vgl. dazu Bardmann, 1999: 17) den Umstand, dass beim Beobachten die Unterscheidung nicht im Auge hat, die seiner Beobachtung zugrunde liegt. Er kann also nur sehen, was er sieht, und nicht, was er dabei nicht sieht.

Dieser „blinde Fleck“ Fleck kann nur durch eine weitere Beobachtung, eine Beobachtung 2. Ordnung erhellt werden. Es handelt sich dabei um eine Beobachtung, welche die Unterscheidung beobachtet, welche durch den Beobachter 1. Ordnung verwendet wurde – in unserem Fall die Unterscheidung Prävention/Gesundheitsförderung – „... und zwar mit Hilfe anderer Unterscheidungen (zum Beispiel der von wahr und unwahr)“ (Luhmann, 1994: 515). Die Beobachtung 2. Ordnung sieht also nicht mehr nur die eine Seite der vorher gewählten Unterscheidung, sondern beide, also auch das, was der Beobachter 1. Ordnung nicht gesehen hat. Die Vorzugsfragen lauten jetzt: „Wie, d.h. mit welchen Unterscheidungen, beobachtet der Beobachter?“ oder „Warum so und nicht anders?“ (Bardmann, Lamprecht, 1999: Beobachtung).

 

Beobachtungen als Basis wissenschaftlicher Diskussion

 

Dieser Artikel ist ein typisches Beispiel von Beobachtung 2. Ordnung: In ihm wird beobachtet, mit welchen spezifischen Unterscheidungen (Begriffen) die Prävention arbeitet. Die Hauptunterscheidung, die diesen Beobachtungen zu Grunde liegt (und sie damit gleichzeitig zu einer Beobachtung 1. Ordnung macht), ist die grundlegende Unterscheidung des Wissenschaftssystems, die Unterscheidung „wahr/falsch“ mit spezifischen Ausformungen wie „unterscheidungsstark/unterscheidungsschwach“ oder „theoretisch fundiert/theoretisch nicht fundiert“. Wenn die in diesem Artikel gemachten Unterscheidungen wieder mit dem Code wahr/falsch beobachtet und diese Beobachtungen kommuniziert werden, dann entsteht eine wissenschaftliche Diskussion – etwas, das in der Prävention noch kaum besteht.

 

Re-entry oder ...

 

Diese Ausführungen bringen uns zu einem zentralen Punkt der Unterscheidungstheorie von Spencer Brown, dem Begriff des „Re-entry“. Systeme operieren mit bestimmten Leitunterscheidungen, die ihre Operationen ordnen; dabei ist zu beachten, dass die Operationen immer an der einen Seite der Unterscheidung ansetzen, dass also immer die gleiche Seite bezeichnet wird. Ein Beispiel: Die Leitunterscheidung des Medizinsystems ist „krank/gesund“. Alle Operationen des Systems orientieren sich an der Seite Krankheit – wer gesund ist, wird vom Doktor nach Hause geschickt. Theorietechnisch gesehen heisst das, dass das Medizinsystem bei seiner Selbstdefinition (Selbstbeobachtung) die ganze Unterscheidung krank/gesund in die Krank-Seite der Unterscheidung wiedereinführt (daher der Begriff: Re-entry). Diese Wiedereinführung der Unterscheidung „krank/gesund“ in die Seite „krank“ bedeutet, dass die andere Seite der Unterscheidung (gesund) miteingeführt wird. Das wiederum hat zur Folge, dass – unterscheidungslogisch gesehen –, der Begriff „Krankheit“ nie ohne seinen Gegenbegriff „Gesundheit“ verwendet werden kann. Jede erfolgreiche Bekämpfung von Krankheit bedeutet gleichzeitig eine Verbesserung der Gesundheit. Obwohl das Medizinsystem nur bei Krankheit anschlussfähig ist, nimmt es das Mitlaufen der Seite „Gesundheit“ wahr – nicht zuletzt aus diesem Grund bezeichnet es sich bisweilen als „Gesundheitssystem“, obwohl es sich faktisch immer nur mit Krankheit beschäftigt.

 

... das Mitführen der anderen Seite

 

Das Beispiel des Medizinsystems wurde nicht willkürlich gewählt: Auch die Gesundheitsförderung operiert mit dem Begriff der Gesundheit, und was die Prävention betrifft, so werden zahlreiche der durch sie zu verhindernden Verhaltensweisen oder Zustände (etwa: Sucht) als Krankheit bezeichnet. Da bei anderen Verhaltensweisen wie Jugendgewalt oder Mobbing ähnliche Unterscheidungen (etwa: „erwünscht/unerwünscht“) verwendet werden, und da sich die Definition beidem: von „krank“ und „unerwünscht“ im Laufe der gesellschaftlichen Entwicklung immer wieder ändert, soll in der Folge anhand der Unterscheidung „gesund/krank“ argumentiert werden.

Die These hier ist, dass die oben geschilderten Schwierigkeiten bei der Unterscheidung von Prävention und Gesundheitsförderung durch das begründet sind, was Spencer Brown als „Re-entry“ bezeichnet: Die ‚Prävention’ führt die Einheit der Unterscheidung ‚Krankheit/Gesundheit’ in die Seite ‚Krankheit’ ein, die ihre Massnahmen verhindern sollen; die ‚Gesundheitsförderung’ führt die gleiche Unterscheidung in die Seite ‚Gesundheit’ ein, die sie fördern will. In beiden Fällen ist die andere Seite der Unterscheidung präsent: die Gesundheit kann nicht gefördert werden, ohne Krankheit zu verhindern; die Krankheit kann nicht verhindert werden, ohne die Gesundheit zu fördern.

 

Prävention/Gesundheitsförderung – was nützt eine Unterscheidung ohne Unterscheidungskraft?

 

Mit der Unmöglichkeit, die jeweils andere Seite auszuschliessen, verliert die Unterscheidung Prävention/Gesundheitsförderung an Unterscheidungskraft. Der einzige „Unterschied, der noch einen Unterschied macht“ (Gregory Bateson, zit. in Luhmann, 1994b: 122), ist, dass die Prävention bei der Krankheit ansetzt und die Gesundheitsförderung bei der Gesundheit. Will man auf der Basis von so wenig Unterscheidungskraft zwei unterschiedliche Weiterbildungen herausdifferenzieren oder gar einen Paradigmenwechsel ausmachen, gerät man leicht in einen Argumentationsnotstand: Am Beispiel des BAG-Zitates drückt sich dieser Notstand dadurch aus, dass präventive Massnahmen bei einzelnen oder Gruppen „protektive Faktoren stärken“, während die Gesundheitsförderung die „Stärkung der individuellen und kollektiven Ressourcen“ bezweckt. Wie die Prävention kann auch die Gesundheitsförderung bei Gesunden und bei Kranken angewendet werden; wie die erste ist auch die zweite sowohl „personen- als auch strukturorientiert“ möglich.

Die beiden Zitate zeigen, dass sich angesichts der fehlenden Aussagekraft zwei Möglichkeiten ergeben: entweder behandelt man Prävention und Gesundheitsförderung wie im Basler Präventionskonzept als „gleich“ und verwendet die Begriffe synonym oder man behandelt sie wie das BAG als „ungleich“ und konstruiert eine Reihe von Unterschieden, die genauer besehen keine sind.

Hier soll ein dritter Weg vorgeschlagen werden: Weil Prävention immer Gesundheitsförderung ist und Gesundheitsförderung immer Prävention, soll auf die Unterscheidung Prävention/Gesundheitsförderung in Bezug auf die zur Diskussion stehenden Massnahmen verzichtet werden. Dass ein solcher Entscheid auch in der Praxis zu verkraften ist, zeigt die US-amerikanische Präventionsforschungsliteratur (etwa: Bryant et. al., 1997): In den USA wird auf die Unterscheidung von Prävention und Gesundheitsförderung gänzlich verzichtet; sogar bei strukturellen Massnahmen auf politischer Ebene (etwa in Gemeinden) ist hier immer von „prevention“ die Rede.

 

„Funktion“ als Entscheidungshilfe

 

Die Entscheidung, auf die Unterscheidung Prävention/Gesundheitsförderung zu verzichten bedingt, dass für das, was bislang mit dieser Unterscheidung erfasst wurde, ein „neuer“ Begriff gefunden wird. Das kann ein gänzlich neuer Begriff sein, was – pragmatisch gesehen – nach dem Verzicht auf die gewohnte Unterscheidung Prävention/Gesundheitsförderung zusätzliche Orientierungsschwierigkeiten mit sich bringen dürfte; immerhin gibt es alleine in der Deutschschweiz wohl einige Hundert Menschen, die sich ihren Lohn als Präventions- oder Gesundheitsförderungsfachleute verdienen.

Aus diesem Grund soll hier einer der beiden Begriffe aus der alten, kaum unterscheidenden Unterscheidung ausgewählt werden. Damit kann diese Unterscheidung als Einheit repräsentiert und als Seite von neuen Unterscheidungen zugänglich gemacht werden, etwa in Bezug auf die Begriffe „Behandlung“ oder „Schadensverminderung“. Um die Wahl zu treffen, scheint es unumgänglich, sich am einzigen wirklichen Unterschied von Prävention und Gesundheitsförderung zu orientieren: der inhaltlichen Ausrichtung an Krankheit resp. an Gesundheit.

Ausgehend davon, dass die zur Diskussion stehenden Massnahmen eine Funktion für die Gesellschaft erfüllen; weiter ausgehend davon, dass diese Funktion – vor allem über die Massenmedien – laufend thematisiert wird, und letztlich ausgehend davon, dass es sich bei diesen Themen nicht um Gesundheit handelt, die gefördert werden soll, sondern um Sucht, Gewalt, Suizid, Essstörungen, Krebs und andere selbst- und/oder fremdschädigende Verhaltensweisen und Zustände, die gesellschaftlich als nicht erwünscht deklariert werden – ausgehend von diesen drei Feststellungen scheint es vertretbar, in der Folge zur Bezeichnung der in Frage stehenden Tätigkeiten den Begriff der Prävention jenem der Gesundheitsförderung vorzuziehen.

 

Was ist Gesundheit ohne Krankheit?

 

Im Gegensatz zum Begriff „Prävention“, der sich auf die Verhinderung konkreter gesellschaftlicher Probleme bezieht, mangelt es dem Begriff der Gesundheitsförderung an Trennschärfe. Oder als Frage formuliert: Was ist Gesundheit ohne Krankheit?

Unterscheidungstheoretisch lässt sich das damit erklären, dass es Begriffe gibt, die sehr eng mit einem andern verbunden sind. Ob das der Fall ist, lässt sich relativ einfach klären, indem man den betreffenden Begriff mit seinem negativen Gegenstück zu einer Unterscheidung erweitert. „Nicht-Liebe“ kann „Hass“, „Freundschaft“, „Gleichgültigkeit“ oder ähnliches bedeuten; „Nicht-Gesundheit“ eigentlich nur eines: „Krankheit“. Robert Musil hat das auf eine etwas provokative Weise ausgedrückt:

„Ein gesunder Mensch hat alle Krankheiten, ein kranker Mensch nur eine.“

Das heisst nicht, dass der Begriff der Gesundheitsförderung nutzlos wäre; als allgemeines Leitziel sozialer Entwicklung, als generelle Aufforderung zur Übernahme von Verantwortung beim Treffen von Entscheiden auf allen Ebenen eignet sich der Begriff durchaus. Konkrete Massnahmen jedoch bedürfen konkreter Vorgaben. Oder anders formuliert: „Gesundheit“ ist – zumindest seit der WHO-Definition von 1986 – ein allumfassender Begriff. Gesundheit gibt es nur eine, Krankheiten, unerwünschte Verhaltensweisen jedoch schier unzählige. Eine Ausrichtung an diesen konkreten Verhaltensweisen und Zuständen macht präventive Massnahmen besser, konkreter planbar.

In diesem Sinn schlagen wir vor, so zu argumentieren wie die Bundeszentrale für Gesundheitliche Aufklärung (BZGA, 2000: 36), welche die „Prävention als Bestandteil der Gesundheitsförderung“ sieht. In diesem Sinn sollen hier unter „Prävention“ lediglich Massnahmen verstanden werden, welche zum Ziel haben, bestimmte unerwünschte Verhaltensweisen oder Zustände bei unbestimmten Personen zu verhindern. Die Form von Prävention ist hauptsächlich die Beratung von Einzelpersonen und Organisationen – geschehe dies nun mittels Organisationsberatung oder durch Aufführung eines Theaterstückes, welches die ZuschauerInnen zum Denken anregen soll.

Eine Herabsetzung des Grenzwertes für Strahlungen von Natel-Antennen und seine konsequente Durchsetzung, eine kinderfreundliche Stadtplanung, die Unterstützung von Familien mit kleinen Kindern, aber auch alle präventiven Aktivitäten – dies alles sind Massnahmen, die unter dem Oberbegriff der Gesundheitsförderung zusammengefasst werden können.

 

Identische Methoden

 

Diese Entscheidung für den Begriff „Prävention“ zur Bezeichnung der zur Diskussion stehenden Massnahmen auf Grund der Funktion, welche die Prävention für die Gesellschaft ausübt, hat nichts mit der Methode der Ressourcenförderung zu tun. Anders als die Abschreckungsprävention und die reine Informationsvermittlung streben immer mehr Präventionskonzepte eine Förderung vorhandener Stärken und Ressourcen an. In Bezug auf die Methode unterscheidet sich die Prävention daher in keiner Weise von der (herkömmlichen) Gesundheitsförderung, denn auch diese arbeitet bisweilen mit Abschreckung und sicher immer auch mit Information über gesundheitsschädigende Verhaltensweisen. Der weiter oben zitierte „Paradigmenwechsel“ scheint sich demnach nicht auf die Funktion zu beziehen, sondern auf die Methodik, und diesen Wechsel auf der methodischen Ebene hat die Prävention genau so vollzogen wie die Gesundheitsförderung.

 

Versuch einer neuen Gliederung der Begrifflichkeit

 

Schema

 

Bis dahin wurde mit unterscheidungstheoretischen Mitteln darzulegen versucht, dass es Sinn macht, die gebräuchliche Begriffskette „Gesundheitsförderung-Primärprävention- Sekundärprävention-Tertiärprävention“ mangels Unterscheidungskraft aufzuheben und Prävention als Teil einer gesamtgesellschaftlichen Gesundheitsförderung zu verstehen.

Auf der Basis dieser Klärung lässt sich nun eine neue Differenzierung der Begriffe rund um „Prävention“ versuchen. Bei dieser Begriffsarbeit geht es nicht mehr nur um unterscheidungstheoretische Sorgfalt, sondern vor allem auch um den Bezug zur Praxis.

 

Prävention, Behandlung, Schadensverminderung

 

Wie weiter oben angetönt, erlaubt die Klärung der Begrifflichkeit um den Begriff „Prävention“ eine inhaltliche Abgrenzung zu den nahe stehenden Disziplinen „Behandlung“ (stationär und ambulant) und „Schadensverminderung“. Folgende Definitionen können als Diskussionsgrundlage dienen:

  • Prävention versucht, zukünftige Probleme bei unbestimmten Personen zu verhindern.

  • Früherfassung versucht, Anzeichen für zukünftige Probleme bei bestimmten Personen zu erkennen und die geeigneten Massnahmen zur Behandlung dieser Anzeichen in die Wege zu leiten.

  • Behandlung versucht, bestehende Probleme bei bestimmten Personen zu beheben.

  • Schadensverminderung versucht, Folgeprobleme von bestehenden Problemen bei bestimmten Personen zu verhindern.

Der Präventionsaspekt „Früherfassung“ markiert in diesem Sinn eine Übergangszone, ein Bindeglied zwischen Prävention und Behandlung: Die durch die präventiven Massnahmen zu verhindernden Probleme sind zwar noch nicht oder nur ansatzweise aufgetreten, doch werden durch die Früherfassung andere Probleme bezeichnet – Probleme, die auf eine erhöhte Wahrscheinlichkeit der mittels der Prävention zu verhindern Probleme hinweisen. Diese Probleme (etwa: auffallende Unkonzentriertheit oder gehäuft auftretende massive verbale Aggression eines bestimmten Schülers) werden dann in der Regel durch andere Einrichtungen behandelt.

 

Die Ebenen der Präventionsarbeit in der Praxis

 

Nachdem die Prävention von ihren Nachbardisziplinen „Behandlung“ und „Schadensverminderung“ abgegrenzt wurde, soll versucht werden, die praktische Präventionsarbeit nach verschiedenen Aspekten zu gliedern. Die nachfolgend aufgeführten Ebenen können nur analytisch getrennt werden; zwischen ihnen gibt zahlreiche Verbindungen, die je nach Präventionsart unterschiedlich ausfallen.

Für eine sorgfältige Planung von präventiven Aktivitäten scheint es unerlässlich, ganz genaue Vorstellungen darüber zu haben, ob man eine bestimmte Interventionsebene (etwa die Organisation Schule) für allgemeine Prävention und Früherfassung anpeilt oder ob man eine bestimmte Zielgruppe (etwa: MigrantInnen) ansteuert und die Interventionsebene auf diese Zielgruppe ausgerichtet ist. Weiter geht es darum zu klären, welche Methode man wählt, um die gewünschten Resultate zu erreichen und wie die Programme aussehen, in welchen diese Methoden konkret umgesetzt und welche Medien dabei verwendet werden. In diesem Sinn können wir folgende Ebenen unterscheiden:

 

Die Interventionsebene

  • Personen-orientierte Prävention richtet sich direkt an einzelne Menschen, etwa im Rahmen eines Familiengesprächs, eines Theaterstücks oder einer Medienkampagne. Das Ziel ist, das Verhalten direkt zu beeinflussen.

  • Sozialsystem-orientierte Prävention richtet sich an Organisationen, Familien, Vereine, Verwaltung, peer-groups etc. Das Ziel ist, die Strukturen der Systeme so zu beeinflussen, dass sie die zu verhindernden Verhaltensweisen bei den Menschen in ihrem Umfeld möglichst wenig fördern.

Ein Projekt, welches zu erreichen versucht, dass eine peer-group ihren Aktivitäten-Bereich erweitert oder verlagert, wäre demnach der zweiten Kategorie zuzuordnen. Soll jedoch der Einfluss der peer-leaders genutzt werden, um das Sozialverhalten der einzelnen Mitglieder zu beeinflussen, wäre dies als personen-orientierte Prävention zu bezeichnen.

Die gebräuchliche Unterscheidung Verhaltens-/Verhältnisprävention scheint trotz der attraktiven morphologischen Nähe von „Verhalten“ und „Verhältnis“ nicht geeignet – insbesondere weil nicht deutlich wird, ob auf Verhaltens(Verhältnis-)ebene interveniert oder unerwünschte Verhaltensweisen/Verhältnisse verhindert werden sollen.

 

Die Ebene der Entwicklungsansätze

 

Jede dieser Interventionsebenen verlangt unterschiedliche Interventionsformen. Mit dem Begriff „Entwicklungsansatz“ ist ein theoriegeleiteter Komplex von Massnahmen gemeint, der die Entwicklung des jeweiligen Systems in die gewünschte Richtung unterstützen soll. „Tiefenpsychologie“ wäre ein solcher Ansatz in der Therapie. Hier soll von „Entwicklung“ gesprochen werden, um dem Umstand Ausdruck zu verleihen, dass präventive Massnahmen auf jeder Ebene nur Anstösse geben können. Die eigentliche Entwicklungsarbeit wird von den beratenen Systemen selbst gemacht. In diesem Sinn unterscheiden wir:

  • Bewusstseinsentwicklung

  • Schulentwicklung

  • Organisationsentwicklung

  • Gemeinwesenentwicklung

  • Familienentwicklung

  • Peer-group-Entwicklung

  • Die Synergie dieser Ansätze

 

Die Ebene der Zielgruppen

 

Während es auf der ersten Ebene darum ging zu unterscheiden, ob sich die Prävention an einzelne Personen oder an soziale Systeme richtet und mit welchem Entwicklungsansatz sie das macht, werden auf dieser Ebene Gruppierungen definiert, welche Personen umfassen, die bestimmte gemeinsame Charakteristika wie die folgenden teilen:

  • Risiko-/Schutzfaktoren: Diese ergeben sich in der Regel aus den Resultaten von empirischen Erhebungen und sind oft nicht leicht zu trennen, da das Wegbleiben eines Risikofaktors gleichzeitig als Schutzfaktor bezeichnet werden kann.

  • Altersklassen: Präventive Massnahmen können sich an bestimmte Altersgruppen richten – entweder aus lernpsychologischen Gründen („präventive Massnahmen müssen möglichst früh einsetzen“) oder hinsichtlich Altersgruppen, die für bestimmte Lebenskrisen besonders anfällig sind (Adoleszenz, midlife crisis, Pensionierung).

  • Andere sozio-demographische Merkmale: Geschlecht (frauen-/männerspezifische Prävention), ethnische Zugehörigkeit (Prävention für MigrantInnen), Sexualverhalten (Prävention für Homo-/Heterosexuelle) etc.

 

Die Ebene der Methoden

 

Wenn man sich entschieden hat, ob man eine bestimmte Zielgruppe anvisieren will oder nicht und welche Interventionsebene gewählt werden soll, geht es darum, die angepasste Methode zu wählen. Solche Methoden können sein:

  • Informationsvermittlung: möglichst neutral oder negativ konnotiert als Abschreckung

  • Ressourcenförderung: soziale und emotionale Kompetenz, Eigenverantwortung, gesundheitliche Kompetenzerwartung etc.

  • Vernetzung: Bildung von Netzwerken (Personen untereinander und zwischen sozialen Systemen)

  • Früherfassung: Bildung von Strukturen für die Erkennung von Anzeichen für Probleme

 

Die Ebene der Medien

 

Schlussendlich geht es darum aufzulisten, welcher Medien sich die Prävention bedient. Unter dem Begriff Medien sollen nicht nur Massenmedien und Medien wie Sprache und Schrift summiert werden, sondern z.B. auch Menschen (MediatorInnen, peer-leaders), welche in den Kommunikationsprozess miteinbezogen werden. Folgende Medien lassen sich aufführen:

  • Massenmedien: TV, Radio, Zeitungen, Zeitschriften, Plakatkampagnen etc.

  • Events: Theaterstücke, Videofilme, Ausstellungen, Standaktionen etc.

  • MediatorInnen: Lehrkräfte, peer-leader, Sporttrainer etc.

  • Diverse: Sprache, Schrift, Bilder, Töne

 

Immer im Hintergrund präsent: die Wissenschaft

 

Auf jeder einzelnen dieser Ebenen sollte die wissenschaftliche Reflexion im Hintergrund mitlaufen. Was die theoretische Seite angeht, so wird die Komplexität präventiver Massnahmen schnell deutlich: (Entwicklungs-)psychologische und didaktische Kenntnisse sind genau so notwendig wie kommunikations- und medientheoretisches Wissen – um nur die wichtigsten Disziplinen zu nennen. Auf der Seite der wissenschaftlichen Methoden braucht es die (qualitative und quantitative) empirische Epidemiologie und Wirkungsforschung genau so wie eine sorgfältige Qualitätssicherung der einzelnen Massnahmen. Nur wenn die Praxis konsequent durch die Wissenschaft begleitet wird, und nur wenn die Wissenschaft sich sorgfältig mit den Erkenntnissen aus der Praxis auseinandersetzt, wird sich eine professionelle Disziplin „Prävention“ etablieren können.

 

Schlussbemerkungen

 

Nicht dass die Zusammenarbeit von Wissenschaft und Praxis die einzige Bedingung für eine Entwicklung in Richtung Professionalität wäre: Welche der präventiven Massnahmen wie durchgeführt werden können, hängt massgeblich von den politischen und den rechtlichen Voraussetzungen ab.

Wenn präventive Massnahmen dereinst so weitgehend umgesetzt werden, wie sie heute für notwendig erachtet werden, dann braucht es enorme Anstrengungen auf allen diesen Ebenen. Nur so kann aus dem bunten Gemisch von Präventionsaktivitäten ein inhaltlich kohärentes Massnahmepaket werden, von dessen Synergien die einzelnen Projekte und das gesellschaftliche Umfeld der Prävention profitieren können. Die Formulierung einer einheitlichen Begrifflichkeit ist dazu nur ein winzig kleiner, wenn auch notwendiger Schritt.

 

Literatur

  • Bardmann, Theordor M., 1996: Eigenschaftslosigkeit als Eigenschaft. Sozialarbeit im Lichte der Kybernetik des Heinz von Foerster. In: Bardmann, Theordor M.; Hansen, Sandra, 1996: Die Kybernetik der Sozialarbeit – ein Theorieangebot. Aachen

  • Bardmann, Theodor M.; Lamprecht, Alexander, 1999: Systemtheorie verstehen: Eine multimediale Einführung in systemisches Denken. CD-ROM. Wiesbaden. (Zitationen nach Themen und Unterthemen. Bsp.: Methode/Empirie)

  • Borle, Rosemarie, 2000: Perspektive und Challenge in der Weiterbildung. In: SuchtMagazin 2/00: 21-22

  • Bryant, Kendall, J.; Windle, Michael; West, Stephen G. (Hrsg.), 1997: The Science of Prevention – Methodological Advances from Alcohol and Substance Abuse Research. Washington

  • Bundesamt für Gesundheit, 1999: Prävention und Gesundheitsförderung bei Jugendlichen – Ziele, Strategien, Programme und Projekte. Bern

  • BZGA (Bundeszentrale für Gesundheitliche Aufklärung, Hrsg.), 2000: Starke Kinder brauchen starke Eltern. Familienbezogene Suchtprävention: Konzepte und Praxisbeispiele. 2. Auflage. Köln

  • EMCDDA (European Monitoring Centre for Drugs an Drug Addiction, Hrsg.), 1998: Evaluating Drug Prevention in the European Union. Luxembourg

  • Franzowiak, Peter; Sabo, Peter, 1993: Dokumente der Gesundheitsförderung. Mainz

  • Gschwind, Kurt, 2000: Nachdiplomstudium Prävention und Gesundheitsförderung (NDS P+G). In: SuchtMagazin 1/00: 25-27

  • Hafen, Martin, 1995: Suchtprävention – der lange Weg von der Symptom zur Ursachenbekämpfung. In: Sozialarbeit. Nr. 19/95: 2-9

  • Hafen, Martin, 1999: Könnte „Schulteam“ zum Leitbild für Präventionsarbeit werden? In: SuchtMagazin 6/99: 3-11

  • Justizdepartement Basel-Stadt, Abteilung Koordination Drogenfragen, 1995: Präventionskonzept – Rahmenkonzept zur koordinierten Vorbeugung von Suchtproblemen und zur psychosozialen Gesundheitsförderung im Kanton Basel-Stadt. Basel

  • Luhmann, Niklas, 1994: Die Wissenschaft der Gesellschaft. 2. Aufl.. Frankfurt am Main

  • Luhmann, Niklas, 1994b: Soziale Systeme - Grundriss einer allgemeinen Theorie. 5. Aufl.. Frankfurt am Main

  • SFA (Schweizerische Fachstelle für Alkohol- und andere Drogenprobleme), 1997: Alkohol, Tabak und illegale Drogen in der Schweiz 1994-1996. Lausanne

  • Spencer-Brown, George, 1997: Laws of form = Gesetze der Form. Lübeck